Tierheilpraxis - Dagmar Gellert
Tierheilpraxis - Dagmar Gellert

Informationen

 

 

„Das gemeinsame Agieren der Tierheilpraktikerverbände in politischen Angelegenheiten trägt die ersten Früchte.
Die von mehreren Tierheilpraktikerverbänden initiierte Petition gegen Teile der geplanten EU-Verordnung COM (2014 558,)
 welche den zukünftigen Umgang mit Tierarzneimitteln in der EU und damit auch im deutschen Raum betrifft, kann einen neuen Erfolg verzeichnen.  
Die im Oktober 2015 von den in der ATG und der K-THP organisierten Tierheilpraktikerverbänden eingereichte Petition wurde Anfang 2016 von weit
mehr als 80 000 Bürgern mitgezeichnet. Im Juni 2016 erfolgte dann die Anhörung vor dem Petitionsausschuss im Bundestag. Die Petition wurde nun
vom Petitionsausschuss nicht nur an das zuständige Bundesministerium BMELV, sondern auch an das europäische Parlament weitergeleitet.

In diesem Zusammenhang hat die Bundesregierung dargestellt, dass sie die therapeutische Vielfalt und Bandbreite natürlicher Therapiemittel begrüßt,
hierzu gehöre die Verfügbarkeit von homöopathischen Arzneimitteln. Die deutsche Delegation wird sich auch auf europäischer Ebene für ausgewogene
Regelungen zu homöopathischen Tierarzneimitteln einsetzen. Des Weiteren ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Tierhalter/innen weiterhin die
Möglichkeit haben müssen sich in der Behandlung ihrer Tiere für alternative Richtungen z.B. homöopathisch, phytotherapeutisch oder anthroposophische
Mittel entscheiden zu können
.
Tierheilpraktiker/innen sollen weiterhin im Rahmen der derzeit rechtlichen Möglichkeiten ihren Beruf ausüben können.“

 

Info zum Verlauf der  öffentlichen Anhörung zur Petition im Deutschen Bundestag unter folgenden beiden Links

Sicherlich interessiert es Sie, wie es nun weitergeht mit den Entscheidungen im EU-Parlament zum Thema Arzneimittelrecht.Das Ergebnis der Petition ist sehr, sehr gut und hilft uns weiter.

Insbesondere verleiht es unseren Forderungen bei der Politik Gewicht.  

Das, was wir und Sie zusammen bislang hinbekommen haben, ist  „Champions-League Niveau“.

 

Das Zwischenergebnis:

Die Abänderungen des Europäischen Parlaments vom 10. März 2016 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Tierarzneimittel waren nun in der ersten Lesung und werden jetzt zur erneuten Prüfung an den zuständigen Ausschuss zurücküberwiesen.

Diese finalen Abstimmungen fanden in Straßburg statt. Die deutschen EU-Parlamentarier konnten die nötige Mehrheit für die eingebrachten Änderungsanträge gewinnen. Die Anträge waren unter anderem von der CDU, SPD und Grüne.

 

Der zuständige Ausschuss hat unsere Änderungen in Hinblick auf Futtermittel, Pflege und Hygiene angenommen.
Nun werden sich die Mitgliedstaaten im Rat mit dem Thema befassen. Danach geht es in die zweite Lesung.

 

Im Anhang finden Sie die Pressemitteilung der Grünen Fraktion.

 

Dennoch ist damit die Kuh noch nicht ganz vom Eis, denn wenn man genau liest, geht es um diese Formulierung:

….zudem sollte es allgemein gestattet sein, unter bestimmten Bedingungen für den menschlichen Gebrauch bestimmte homöopathische Arzneimittel einschließlich immunologischer Produkte, ab einer Potenz von D4 bei allen Tieren, auch bei denen, die zur Lebensmittelgewinnung dienen, zu verwenden.

 

Diese bestimmten Bedingungen schließen den Tierarzt ein, nicht jedoch den Tierheilpraktiker.

Wir von den Verbänden ATG und Kooperation werden jetzt die zuständigen EU-Abgeordneten und verantwortlichen Politiker noch einmal kontaktieren und noch einmal aufklären und Zusammenhänge erklären.

Ich werde Sie weiterhin auf dem Laufenden halten.

Es gibt hierzu eine neue Website, erstellt von der ATG und der Kooperation der Tierheilpraktikerverbände. Diese Website wird nun ständig erweitert und soll Sie und alle anderen Interessierten umfassend informieren:

 

http://eu-vo-tierarzneimittel.de

 

 

Weitere Informationen: Die Grünen/EFA im Europäischen Parlament - Martin Häusling Büro Brüssel Tel. +32-2-284-5820, Email: martin.haeusling@europarl.europa.eu Büro Berlin Tel. +49-(0)30-227-70020, Email: berlin@martin-haeusling.eu www.martin-haeusling.eu / www.facebook.com/martin.hausling / www.twitter.com/MartinHaeusling

PRESSEMITTEILUNG - Brüssel, 10.03.2016

Tierarzneimittel

Weniger Antibiotika und Stärkung von Homöopathie

Das Europäische Parlament hat an diesem Donnerstag über die neue EU-Verordnung für Tierarzneimittel abgestimmt. Dabei geht es um den Umgang mit Antibiotika in der Tierhaltung. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion kommentiert:

„Um Antibiotikaresistenzen effektiv zu begrenzen, müssen alle EU-Mitgliedsländern zusammenarbeiten. Resistente Keime machen nicht an Ländergrenzen halt. Antibiotika-Einsatz muss in der Tierhaltung konkret vorliegenden Krankheitsfällen vorbehalten bleiben und darf keineswegs genutzt werden, falsche Haltungsbedingungen auszugleichen. Der Grünen/EFA-Fraktion ist es gelungen, dass den Vorbeugemaßnahmen zum Antibiotikaeinsatz ein höherer Stellenwert eingeräumt wird. Die vorsorgliche Antibiotikabehandlung ganzer Herden wird nur noch in wenigen Ausnahmefällen erlaubt. Eine EU-weite Datenerhebung zum Verkauf und zur Verwendung antimikrobieller Tierarzneimittel wie vom Europäischen Parlament gefordert, kann darüber hinaus helfen, den Antibiotikaeinsatz einzudämmen.

Hersteller müssen in Zukunft auch prüfen, ob die Herstellung und Verwendung von Arzneimittel negative Auswirkungen auf die Umwelt hat wie zum Beispiel Wasserverschmutzung oder die Freisetzung gefährlicher Substanzen. Die Herstellung muss dann entsprechend angepasst werden. Für die meisten Krankheiten gibt es Alternativen zu Antibiotika. Es ist gut, dass die Mehrheit der Abgeordneten dem grünen Änderungsantrag gefolgt ist und homöopathischen Tierarzneimitteln in der EU-Verordnung keine erschwerten Anwendungsbedingungen auferlegt wurden."

Briefing von Martin Häusling zum Thema

Redebeitrag von Martin Häusling in der gestrigen Aussprache zur Verordnung

Die EU will den Einsatz von Antibiotika bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen, verringern. Der geplante

Entwurf für eine neue Verordnung für Tierarzneimittel verkehrt dieses Ziel jedoch ins Gegenteil, da es Alternativen

der Naturheilkunde unnötig bürokratisiert und ihre Anwendung stark einschränkt.

Der Entwurf

- gefährdet die Erhaltung der Therapievielfalt traditioneller Methoden in der Tiernaturheilkunde,

- schränkt die Einsatzmöglichkeiten von Alternativen zu Antibiotika ein,

- bedeutet eine massive Einschränkung der Anwendungsmöglichkeiten für Tierhalter und Tierheilpraktiker,

- würde einem faktischen Berufsverbot der Tierheilpraktiker entsprechen,

- negiert den Nachhaltigkeitsgedanken und den Anspruch von Tier- und Umweltschutz.

Sollen Tiere künftig nur noch solche Arzneimittel erhalten dürfen, die ausdrücklich als Tierarzneimittel zugelassen

sind? Soll die Bandbreite der natürlichen Therapiemittel geschmälert und verteuert werden?

Wir fordern: Nein!

Denn das würde den Einsatz von zurzeit noch erhältlichen naturheilkundlichen Arzneimitteln und Mitteln zur

Gesunderhaltung und Pflege wie z.B. Kräutern, faktisch unmöglich machen. Die Verordnung kann dazu führen, dass

eine ganze Reihe von Medikamenten pflanzlichen Ursprungs sowie homöopathische Arzneimittel, die bisher ohne

Gefahr für Mensch und Tier einsetzbar sind, vom Markt verschwinden oder nur auf Verschreibung des Tierarztes

erhältlich sind.

Biolandwirte, Tierhalter und Tierheilpraktiker verlieren wichtige natürliche Therapiemöglichkeiten für Tiere.

Naturheilkundliche Arznei- und Heilmittel haben kaum unerwünschte Nebenwirkungen und verursachen i.d.R. weder

Rückstände in Milch, Eiern und Fleisch noch in den Ausscheidungen der Tiere.

Setzen Sie sich mit ihrer Stimme dafür ein, dass die zuständige deutsche Vertretung in der EU dem

Verordnungsentwurf für Tierarzneimittel (2014) COM 558 nicht zustimmt und Homöopathika und Naturheilmittel für

Tiere weiterhin eingesetzt werden dürfen.

Unterzeichnen Sie jetzt die Petition!

Unter diesem Link finden Sie die Petition direkt

https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2015/_10/_28/Petition_61871.html

Hier finden Sie mich

Dagmar Gellert

Tierheilpraktikerin

nur Hausbesuche

nach Vereinbarung

Germering 8
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eMail: dagmar.gellert@gmx.de

 

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