Viele Tiere sind sehr Stressanfällig. Durch die mobile Tierheilpraxis kann der Transport, fremde Umgebung und somit Stress vermieden werden.
Während des Gesprächs mit dem Tierbesitzer, kann ich die angstfreie Verhaltensweise des Tieres in seinem gewohnten Umfeld beobachten und mir somit bereits einen ersten Eindruck verschaffen.
Nicht nur einzelne Symptome, auch die ganzheitliche Betrachtung des Tieres wie Psyche, Haltung und Fütterung sind die Grundlagen zur erfolgreichen Behandlung.
Meine Tätigkeit als Tierheilpraktikerin unterliegt unter anderem dem Tierschutz-, dem Arzneimittel- und dem Tierseuchengesetz.
Der Verband der Tierheilpraktiker wurde im Jahr 1931 als „Reichsverband deutscher Tierheilkundiger“ in Ahaus gegründet und beim dortigen Amtsgericht in das Vereinsregister eingetragen. Der Verband war untergliedert in folgende Landesverbände und Gruppen: Landesverbände: Baden-Württemberg, Bayern mit den Landesgruppen Franken, Niederbayern und Oberbayern, Landesverband Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.
Hauptgesichtspunkte des Zusammenschlusses waren die wissenschaftliche und praktische Fortbildung der einzelnen Berufskollegen sowie die politische Vertretung der Lebensinteressen des Standes. Auf dringendes Anraten der damaligen Reichstierärztekammer wurde der Verband 1937 umbenannt in „Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands“. Die Absicht der Reichstierärztekammer war offensichtlich: den Tierheilpraktikern sollte, ebenso wie den Humanheilpraktikern, durch das in dieser Zeit zur Beratung anstehende sog. Heilpraktikergesetz die Berufsgrundlage entzogen werden. Das „Gesetz zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung“ (Heilpraktikergesetz) wurde durch die Reichsregierung im Jahr 1939 beschlossen (acht Jahre nach der Gründung unseres Verbands). Das Heilpraktikergesetz war in vielen Bereichen von nationalsozialistischem Gedankengut durchzogen. Anstatt mit Gründung der Bundesrepublik das Gesetz komplett zu löschen, wurden lediglich die mit dem Grundgesetz unvereinbaren Teile gestrichen. Deshalb stellt dieses Gesetz bis zum heutigen Tag nur fragmenthaft die Rahmenbedingungen für Heilpraktiker. Die Kollegen der Humanheilpraktikerzunft konnten jedoch mit diesem Gesetz recht gut leben und haben es durch intensive Verbandsarbeit geschafft, sich trotzdem in der Bevölkerung hohes Ansehen zu erwerben.
Im Jahr 1953 wurde die Geschäftsführung nach Augsburg verlegt. Der Verband ist seit dieser Zeit im Amtsregister Augsburg unter der Nr. VR 459 eingetragen. Im November 1985 wurde der Name des Vereins in „Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands, Bundes und Dachverband e.V.“ geändert und die Landesverbände wurden der Vertretung durch den Bundesverband unterstellt. Diese Änderung sollte den alleinigen Vertretungsanspruch des Verbands für die Tierheilpraktiker in der Bundesrepublik festigen, da zu dieser Zeit mehrere kleinere Tierheilpraktikervereine entstanden, die jedoch nicht bundesweit vertreten waren und allesamt zur Förderung der Zugangszahlen zu den aus dem Boden schießenden Schulen dienen sollten und auch im Wesentlichen den wirtschaftlichen Interessen der Schulen unterworfen waren. Im November 2005 wurde per Gerichtsbeschluss entschieden, dass die Alleinstellung des Namens „Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands, Bundes und Dachverband e. V.“ nicht mehr relevant ist. Der Verband nennt sich nunmehr: „Ältester Verband der Tierheilpraktiker Deutschlands, seit 1931 e. V.“